Folgenden Antrag habe ich (in Absprache mit meinem Betreuer Prof. Dr. Martin Warnke) im Rahmen des Promotionsvorhabens und der offenen Schreibweise an die Prüfungskkommission der Leuphana Universität verschickt. Vorab soll sichergestellt werden, dass meine offene Schreibweise nicht gegen die Regeln der Promotionsordnung verstößt.
Sehr geehrter Herr PD Dr. rer. nat. Martin Warnke,
Sehr geehrte Damen und Herren der Promotionskommission der Fakultät Kulturwissenschaften an der Leuphana Universität Lüneburg,hiermit bitte ich um Ihre schriftliche Erlaubnis, mein Promotionsvorhaben mit dem Titel: „Von Open Access zu Open Science: Ein Paradigmenwechsel in der wissenschaftlichen Kommunikation“ während der Anfertigung offen verfassen zu dürfen. „Offen verfassen“ bedeutet in meinem Fall, dass ich meine Arbeit direkt und unmittelbar bei der Erstellung für jeden, jederzeit frei zugänglich auf einer Webseite / in einem Blog im Internet unter einer freien Lizenz (CC-BY-SA – http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de) veröffentliche. Der aktuelle Stand meiner Arbeit entspricht zu jedem Zeitpunkt dem Stand auf der Webseite / in dem Blog. Die einzelen Punkte der (vorläufigen) Gliederung meiner Arbeit (siehe Anhang) stellen jeweils einen (Blog-)Beitrag dar, der sich im Rahmen des Erstellungsprozess jederzeit ändern kann und wird. Die Gesamtheit der Arbeit ergibt sich aus den einzelnen Gliederungspunkten. Die letztendliche Form Einreichung der Dissertation ist davon in keinster Weise betroffen und wird den Anforderungen der Promotionsordnung voll entsprechen.
Um die selbstständige, wissenschaftlicher Arbeit sicherzustellen, wird es auf der Webseite / in dem Blog keinem außer mir möglich sein, die Beiträge zu editieren oder zu kommentieren. Die Transparenz während der Erstellung ist in diesem Fall kein Widerspruch zu der Selbständigkeit bei der Ausarbeitung, sondern eher als eine neue Möglichkeit und Form zu sehen, um die Eigenständigkeit bei der wissenschaftlichen Arbeit auch während der Erstellung sicherzustellen. Das Thema Offenheit in der wissenschaftlichen Kommuniktaion ist eines der Kernpunkte meiner Arbeit. In der Arbeit werde ich zudem auf die offene Schreibweise eingehen und diese wissenschaftlich korrekt auszeichnen.
Ich denke, dass ich mit meiner Arbeit und mit dieser besonderen und meines Wissens nach in Deutschland erstmalige Form der Öffnung während der Erstellung dieses Ziel verfolge und einen experimentellen Versuch wage, der eine neue Möglichkeit der wissenschaftlichen Kommunikation für Promovenden/Doktoranten darstellen kann „eine hohe wissenschaftliche Reputation zu erreichen“. Die Öffnung der Arbeit wird dabei keinen negativen Einfluss auf die Qualität oder Hochwertigkeit der Arbeit haben. Die Arbeit soll darüber hinaus auch andere und zukünftigen Promovenden die Möglichkeiten und Grenzen einer offenen Schreibweise aufzeigen und diese Dokumentieren.
Um den Anforderungen der Prüfungsordnung in allem Umfang gerecht zu werden, habe ich die betreffende Punkte in der Promotionsordnung der Fakultät Kulturwissenschaften (Stand: 02.02.2011) hervorgehoben und versuche zu begründen, warum diese nicht im Widerspruch zur offenen Schreibweise meiner Arbeit stehen:
• A. §8 (2) Die als Dissertation vorgelegte Abhandlung muss eine sachlich geschlossene Leistung sein, die die Befähigung der Verfasserin oder des Verfassers zu vertiefter und selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit erweist und einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft darstellt. Eine solche individuelle wissenschaftliche Leistung muss auch vorliegen, wenn die Dissertation aus gemeinschaftlicher Forschungsarbeit mehrerer Personen hervorgegangen ist.
Begründung: Die Arbeit wird als sachlich und inhaltlich geschlossene Arbeit abgegeben und in vertiefter und selbständiger wissenschaftlicher Arbeit verfasst.• B. §8 (5) Die Dissertation kann in begründeten Fällen teilweise vorher veröffentlicht sein. Die Veröffentlichung darf nicht älter als fünf Jahre sein.
Begründung: Eine Veröffentlichung von mir (nach dem wissenschaftlichen Verständnis) findet nur auf meiner Webseite / in dem Blog statt, Sie wird nicht älter als fünf Jahre sein. Die Begründetheit ergibt sich aus dem Thema der Dissertation, die spezielle Form als Blog ist dem angemessen, greift der Publikation der Endfassung nicht vor, sondern begleitet sie im Vorfeld.• C. §9 (2) Dem Antrag sind beizufügen … (a), (b), (g) Begründung: Die Dissertation wird wie in der Promotionsordnung gefordert dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens beigefügt. Die offene Anfertigung beeinflusst die Einreichung in keiner Weise.
• D. §9 (3) Dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens ist eine Versicherung folgenden Wortlauts hinzuzufügen: „Ich versichere, dass ich die eingereichte Dissertation (es folgt ihr Titel) selbstständig und ohne unerlaubte Hilfsmittel verfasst habe. Anderer als der von mir angegebenen Hilfsmittel und Schriften habe ich mich nicht bedient. Alle wörtlich oder sinngemäß anderen Schriften entnommenen Stellen habe ich kenntlich gemacht.“
Begründung: Diese Versicherung wird auch bei meinem Vorhaben erfüllt.Weitere Punkte, die mein Vorhaben betreffen, konnte ich in der Promotionsordnung nicht finden.
Ich hoffe sehr, dass Sie meinem Vorhaben zustimmen. Bei Rückfragen stehen ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian HeisePromotionsstudent Fakultät Kulturwissenschaften
Betreuer: Prof. Dr. Martin Warnke