Die eingereichte Dissertation und die am 10.2.2017 bestrittene Disputation wurden mit der Note 1,4 (magna cum laude) bewertet. Damit lautet die Gesamtnote auf Beschluss der Promotionskommission der Fakultät Kulturwissenschaften der Leuphana Universität Lüneburg 1,4 (magna cum laude).
Wie geht es nach der bestandenen Doktorprüfung weiter?
Als nächstes bedarf es einer Druckerlaubnis für die Arbeit (Imprimatur). Sie stellt den letzten Schritt vor der Veröffentlichung einer Dissertationsschrift dar und dient dazu, nach der Bewertung der eigentlichen Doktorarbeit und der Durchführung der mündlichen Prüfung, bestehende Mängel vor dem finalen Druck auszuräumen.
Die Freigabe wird nach der Überarbeitung und der Beseitigung der in den Gutachten und während der Disputation durch die Gutachter und Gutachterin genannten Mängel (Erlaubnis zur Veröffentlichung der Gutachten ist angefragt) durch den Doktorvater erteilt. Erst nach der Freigabe und der Ablieferung des Buchdrucks wird die Promotionsurkunde ausgehändigt und erst dann hat der Doktorand das Recht den Doktorgrad zu tragen.
Update 13.5.2017: Die Entstehung & Erstellung des Vorspanns (mit Doktorvater abgesprochene Voraussetzung für die Druckfreigabe) kann hier eingesehen werden.